Mitteilung des Hessischen Fußball-Verbandes

05.04.2020

Liebe Mitglieder des Hessischen Fußball-Verbandes,
die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen, da wir keine abrufbaren Erfahrungen anwenden und den weiteren Verlauf nicht abschätzen können. So gestaltet es sich für die Gesellschaft, für die Wirtschaft und natürlich auch für den Bereich des Sports und des organisierten Fußballsports. 

Wir sind auf Entscheidungen der staatlichen Organe angewiesen, wenn es darum geht Aussagen treffen zu wollen, wann wieder unserem geliebten Fußballsport nachgegangen werden kann. Aus zivil- bzw. haftungsrechtlichen Gesichtspunkten müssen wir uns streng an die behördlichen Vorgaben des Landes Hessen halten. Wir müssen und wollen an den „Mannschaftsgeist“ aller appellieren, sich ebenfalls an die Vorgaben zu halten, um sich und andere zu schützen.

Seit Wochen beschäftigen wir uns mit Fragen rund um die Auswirkungen auf den Spielbetrieb, auf Veranstaltungen, Qualifizierungsmaßnahmen, rechtliche Fragen und wirtschaftliche Einbußen. Wir können die Sorgen und Nöte unserer Vereine, von den „Kleinen“ bis zu den „Großen“ durchaus nachvollziehen. Wir arbeiten mit Hochdruck an bestmöglichen Lösungen in dieser schwierigen Situation. Doch alles kann und muss unter Vorbehalt stehen.
Im Gegensatz zu anderen Sportfachverbänden, ist eine Entscheidung aus haftungs- und zivilrechtlichen Gründen nicht so einfach zu treffen, wie sich das manche gern wünschen würden. Daher müssen wir um Geduld bitten und an Sie alle appellieren, uns diese Zeit auch zu geben. Jeder vorschnelle Entscheidung kann auch dazu führen, dass wir ständig revidieren müssen, was uns aber fernliegt. 

Zum Thema Spielbetrieb:
Im Rahmen der Sitzung des Verbandsvorstandes an diesem Samstag, die per Videokonferenz durchgeführt wurde, fand ein ausführlicher Austausch zum Thema Spielbetrieb statt. In deren Zuge haben wir zahlreiche Modelle und Szenarien erörtert, auch im Hinblick auf mögliche wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen. Einigkeit herrscht darüber, dass der Spielbetrieb bis auf weiteres ausgesetzt bleibt. Die aktuelle Situation lässt keine andere Entscheidung zu. Wir orientieren uns damit an der behördlichen und staatlichen Verfügungslage und reagieren auf eine nie dagewesene Krise. 
Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebes soll mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen Vorlauf erfolgen. Eine solche weitreichende Entscheidung muss gut vorbereitet, aus allen Perspektiven beleuchtet und mit möglichen Folgen durchdacht sein. Wir streben ein einheitliches Vorgehen aller 32 hessischen Fußballkreise im Umgang mit der Saison 2019/2020 an. Diese Entscheidung ist so auszulegen, dass in Hinblick auf alle angesetzten Spiele im Senioren-, Frauen-, Juniorinnen- und Junioren- und sonstigen Bereichen auf dem Feld wie in der Halle (einschließlich Futsal) ein wichtiger Grund zur Spielabsetzung im Sinne des § 39 unserer Spielordnung vorliegt. 
Daraus ergibt sich, dass zunächst alle im DFBnet bis zum 30.04.2020 angesetzten Spiele unverzüglich, spätestens aber bis zum 07.04.2020 um 10:00 Uhr, vom jeweiligen Klassenleiter abzusetzen sind.

Zum Thema Spielerwechsel:
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat als Reaktion auf die Corona-Krise am gestrigen Freitag, 03. April 2020,  umfassende Anpassungen in der DFB-Spielordnung und DFB-Jugendordnung vorgenommen. Die vom DFB-Vorstand beschlossenen Änderungen sind mit sofortiger Wirkung bis zum 30. Juni 2021 gültig, sie sollen in der aktuellen Krisensituation dringend nötige Flexibilisierungen sowie Erleichterungen für die Vereine ermöglichen. Unter anderem geht es dabei um den Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren (§ 17). Normalerweise gilt, dass Amateure, die mindestens sechs Monate kein Spiel bestritten haben, den Verein wechseln können, ohne dass es dafür der Zustimmung des abgebenden Klubs bedarf. Nun heißt es darin für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021: „Die Mitgliedsverbände können insbesondere festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt wird, bei der Berechnung des 6-Monats-Zeitraums nach vorstehendem Absatz nicht berücksichtigt werden.“ Mit Beginn der Saison 2021/2022 sollen dann wieder die vorherigen Bestimmungen in Kraft treten. Hier werden wir entsprechende Anpassungen aufgrund der kurzfristigen Entscheidungen des DFB in unseren Regularien beraten und aufnehmen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer hessenweiten Lösung und werden diese zeitnah vorstellen.

Zum Thema Finanzen:
Durch die Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie steht der Fußball-Spielbetrieb und das Vereinsleben still. Die finanziellen Einbußen der Vereine des Hessischen Fußball-Verbandes sind dadurch erheblich. Auch der HFV ist durch die Schließung der Sportschule und des Sporthotels Grünberg, die voraussichtlich ausbleibende sechsstellige Abgabe aus den Zuschauereinnahmen der hessischen Bundesligisten, gestoppte Qualifizierungsmaßnahmen und abgesagte Veranstaltungen in großem Ausmaß betroffen. Als Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts der hessischen Fußballfamilie werden wir als HFV darauf reagieren und unsere Vereine in finanzieller Hinsicht unterstützen. Folgende Maßnahmen werden wir zunächst umsetzen, setzen aber auch auf die Gespräche mit dem Landessportbund und dem Land Hessen, dass es zu einem Schutzschirm für den hessischen Amateursport kommen soll, der allen Vereinen und auch den Verbänden in dieser schwierigen Situation helfen soll.

1. Da das Schiedsrichterpflichtsoll nicht erhoben werden kann, erfolgen auch keine Bestrafungen (Geldstrafen/Punktabzüge). Die Zahlungen, die sich bezüglich des Schiedsrichterpflichtsolls aus der Saison 2019/2020 ergäben, werden - unabhängig vom weiteren Fortgang der Spielzeit - ausgesetzt. Aus der Saison 2018/19 resultierend betrug die Gesamtsumme der Zahlungen 154.705 €.

2. Die Gebühren der Pflichtabonnements des Verbandsmagazins HESSEN-FUSSBALL werden im Kalenderjahr 2020 aufgrund der derzeitigen Situation rund um das Coronavirus bis auf weiteres nicht in Rechnung gestellt. Die damit bei den Vereinen verbleibende Liquidität beträgt rund 100.000€.

Viele Menschen und Vereine bringen sich in diesen Tagen gewinnbringend in die Gesellschaft ein und helfen, wo diese Hilfe benötigt wird. Auch der Hessische Fußball-Verband lebt diesen Solidargedanken und möchte seinen Teil dazu beitragen. Direkte Zuwendungen sind uns aus steuerrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Deshalb gewähren wir diese indirekten finanziellen Hilfen.

Zum Thema Verbandstag:
Zudem wurde im Rahmen der Sitzung für den ursprünglich am  6. Juni 2020 in Grünberg geplanten Verbandstag des Hessischen Fußball-Verbandes ein alternativer Zeitplan vorgestellt. Demnach könnte der Verbandstag mit der vorherigen Austragung sämtlicher noch ausstehender Kreisfußballtage am 28. November 2020 nachgeholt werden.

Zum Thema Zeitstrafe:
Nach der Zustimmung des Deutschen Fußball-Bundes zur Wiedereinführung der Zeitstrafe bei Seniorenspielen auf Kreisebene Anfang März war auch dieses Thema – zudem noch detaillierte Abstimmungen notwendig sind – Bestandteil der Sitzung des Verbandsvorstandes. Hierzu werden wir entsprechende Beschlüsse weiter vorbereiten.

Weitere wichtige Informationen:
- Unter diesem Link bit.ly/040420Vereine6 finden Sie ein DFB-Merkblatt zur Kurzarbeit, insbesondere in Fußballvereinen des zuschauerorientierten Sports. 
- Unter diesem Link bit.ly/040420Vereine5 finden Sie eine Ausfüllhilfe zum Antrag auf Soforthilfe. 
- Mit diesem Antrag bit.ly/040420Vereine1  können Steuervorauszahlungen (Näheres unter bit.ly/040420Vereine2) zinslos gestundet und herabgesetzt werden.
- Mit diesem Antrag https://www.hfv-online.de/fileadmin/user_upload/20200403_Stundung_Sozialversicherungsbeitrag_Mrz_Apr_2020.docx  können Sozialversicherungsbeiträge an Krankenkassen (Näheres unter bit.ly/040420Vereine3) gestundet werden.   
- Zum Maßnahmenpaket zur Abmilderung von Härten durch die Corona-Krise: bit.ly/040420Vereine4    
- Über Entwicklungen zum Thema Corona-Pandemie informiert der Hessische Fußball-Verband permanent aktualisiert in folgender Rubrik auf der Verbandswebsite: https://www.hfv-online.de/verband/news/sonstiges-coronavirus/ 

Zurück